Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Hundetraining Olching“,
Hundebetreuung / Gassi-Service / Hundetraining
Der Hundehalter wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Abgabe des Hundes in die Betreuung / Teilnahme am Hundetrainings auf eigene Gefahr stattfindet.
HAFTUNG & SCHÄDEN:
Während der Betreuung bzw. dem Training bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB
Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut (min. alle 3 Jahre). Ist dies nicht der Fall, kann Hundebetreuung Olching vom Vertrag zurücktreten. Eine mögliche Alternative ist die Titer-Bestimmung und die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Folgeschaden von zugesicherten Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Hundebetreuung Olching übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. An Folgeschaden aus nicht getätigter Impfung haftet der Hundehalter auch Dritten gegenüber. Zudem müssen alle Tiere einen wirksamen Schutz gegen Parasiten (insbesondere Flohe) haben. Bei einem Parasitenbefall oder einer ansteckenden Krankheit eines Hundes, die nicht unverzüglich gemeldet wird und nicht vor Abgabe in die Betreuung / Teilnahme am Training mitgeteilt wird, haftet der Eigentümer für folgende Kosten:
a) tatsächliche Behandlungskosten der anderen bzw. nachfolgenden Hunden die sich bei Hundebetreuung Olching in der Betreuung befinden und mit dem Hund Kontakt hatten – unabhängig ob bei diesen Hunden ein tatsächlicher Befall/Ansteckung vorliegt oder nicht sowie die Kosten der Halter dieser Hunde die allein durch die Möglichkeit der Ansteckung entstehen (Tierärztliche Abklärung, Reinigungskosten der Decken etc.)
b) Entgangene Einnahmen von Hundebetreuung Olching (sofern der Verdacht eines Parasitenbefalls oder einer Erkrankung besteht, wird zur Vermeidung des weiteren Befalls / der Ansteckung die Betreuung falls erforderlich geschlossen (insbesondere wegen Reinigung von Wohnung und Auto). Gleiches gilt für Stornierungen von Kunden die aufgrund des Verdachts erfolgen.
c) Der Hund ist, bevor er in die Betreuung gegeben wird / das Training startet, auf Parasiten und Krankheiten zu überprüfen und allein der Verdacht ist an Hundebetreuung Olching mitzuteilen.
d) Der Hundehalter verpflichtet sich, Hundebetreuung Olching über sämtliche Verhaltensstörungen (die bereits bei Aufnahme bekannt sind sowie über später auftretende Störungen) zu informieren. Der Hundehalter verpflichtet sich, alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich zu beantworten. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere der Fremdschaden des Hundes müssen mitgeteilt werden.
e) Den Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Halters behält sich der Trainer vor, das Training/die Beratung abzubrechen. Die Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß geltend.
Soweit Hundebetreuung Olching wegen Personen- und/oder Sachschaden als Hundebetreuung Olching i.S. d. § 833 BGB begründet in Anspruch genommen wird, die durch den Hund des Kunden verursacht wurden, verpflichtet sich der Hundehalter, Hundebetreuung Olching von diesen Ansprüchen im Innenverhältnis freizustellen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Für Personen- oder Sachschaden, die der Hundesitter/in oder Hundetrainer/in oder Dritten durch den Hund entstehen, haftet der Hundehalter. In besonderen Fallen, wie z.B. Hund uriniert im Auto, wird die Betreuung sofort beendet und der Halter trägt sämtliche Kosten sowohl gegenüber Hundebetreuung Olching wie auch der anderen Hundehalter. Eine besondere Beweislast (z.B. Bild- oder Videomaterial) durch Hundebetreuung Olching bedarf es hierbei nicht.
Die Hundehalter sind sich darüber im Klaren, dass sich Hundebetreuung Olching mit den ihnen anvertrauten Hunden sowohl in der Betreuung als auch im Training angeleint und unangeleint – in Gemeinschaft mit Artgenossen und anderen Umweltreizen – im freien Gelände bewegen. Zudem sind sich die Hundehalter darüber im Klaren, dass sich die Hunde in einer mobilen Hundebetreuung befinden, d.h. sowohl im Auto als auch in der Wohnung überwacht und unbewacht untergebracht sind. Richtet der zu betreuende Hund bei Hundebetreuung Olching Schaden an (z.B. an Autoteilen oder in der Wohnung oder an anderen zu betreuenden Hunden + Zubehör), übernimmt der Hundehalter die Kosten. Auch hier bedarf es keinerlei Beweise durch Hundebetreuung Olching.
Sollte ein Hund wider erwarten weglaufen, dann haftet Hundebetreuung Olching nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. Hundebetreuung Olching verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei und Hundehalter informieren).
Sollte bei einem Hund die Möglichkeit des Weglaufens bestehen (jagdlich ambitionierte etc.), werden nach individueller Absprache Vorkehrmaßnahmen getroffen (GPS Tracker, Schleppleine) – die Kosten trägt der Hundehalter. Je nach Ausmaß des Verhaltens – z.B. wenn die Schleppleine ständig in der Hand gehalten werden muss – wird ein Gruppenlauf ausgeschlossen und der Hund kann stattdessen eine Einzelrunde erhalten.
Hundebetreuung Olching besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Für die Aufnahme bei Hundebetreuung Olching – sowohl Betreuung als auch Training – sind vorab die Formulare inkl. der Anerkennung der AGB auszufüllen sowie Impfausweis und Haftpflichtversicherungsnachweis (jeweils als Fotografie oder Scan) vorzulegen.
Futter sowie alles nötige Zubehör für die Versorgung / das Training des Hundes müssen vom Tierhalter gestellt / übernommen werden.
Sollte Hundebetreuung Olching während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Eigentümer bereits schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. Der Hundehalter wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann Hundebetreuung Olching auch eigenmächtig, ohne Rücksprache mit dem Hundehalter, handeln.
PREISE & MODELLE:
Hundebetreuung Olching bietet ausschließlich folgendes Modell an:
a) Einzelfallvereinbarung
Mit Hundebetreuung Olching kann eine genau zu bestimmende Betreuungsvereinbarung getroffen werden, sowohl für Tagesbetreuung / Betreuung vor Ort als auch Gassi Service. Ebenso kann eine Dienstleistungsvereinbarung für einzelne Hundetrainingseinheiten getroffen werden.
Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit Hundebetreuung Olching vorleistungspflichtig. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuellen Angebote, Preise und Fahrtkosten können auf der Webseite http://www.hundebetreuung-olching.com eingesehen bzw. angefragt werden.
Preis- und Terminänderungen sowie Irrtum sind vorbehalten.
Verspätungen des Hundehalters zum Termin gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung oder Nachholung der Trainingszeit.
PREISE:
Die regulären Preise entnehmen Sie bitte der Homepage. Folgende Aufschläge können abhängig vom Hund berechnet werden:
- Bei unkastrierten Hündinnen kann eine Betreuung bei Eintreten von Läufigkeitssymptomen verweigert werden. Sollte eine Einzel-Betreuung dennoch erfolgen, ist ein Aufschlag von 5 € je Betreuungstag zu bezahlen.
- Aufschlag für Hunde unter 6 Monaten pro Leistung/Tag: 25 %
- Aufschlag für Weihnachten (24.-26.12.) und Silvester: 100 %
- Für das Kennenlern-Treffen werden 30 € berechnet, sofern kein Vertrag Zustande kommt.
- Weitere Aufschläge je nach Einzelfall
GUTSCHEIN:
Der Gutschein kann eingelöst / angerechnet werden für eine Einzelstunde oder einen Kurs. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Keine Barauszahlung, ausgenommen §812 BGB.
KÜNDIGUNG:
Hundebetreuung Olching behält sich eine außerordentliche fristlose Kündigung in besonderen Einzelfällen vor:
a) Aus tierschutzrechtlichen Gründen (z.B. insbesondere zum Schutz der anderen Hunde z.B. bei Verhaltensauffälligkeit). Es findet selbstverständlich ein Gespräch mit dem Halter statt.
b) Bei schwerer Krankheit der Betreuer/in
c) Wenn der Hundehalter die Kosten für länger als zwei Monate nicht gezahlt hat. Durch die fristlose Kündigung seitens Hundebetreuung Olching bleiben die Forderungen dennoch bestehen.
Andernfalls beträgt die Kündigungsfrist für Hundebetreuung Olching zwei Wochen zum Monatsende.
Für den Fall, dass Personal (w/m/d) kündigt oder Hundebetreuung Olching der/dem Angestellten kündigen muss und dadurch Hundebetreuung Olching gezwungener Maße den von dem Angestellten übernommene Kunden kündigen muss, hat Hundebetreuung Olching dieselbe Kündigungsfrist gegenüber den Kunden wie die Kündigungsfrist im Angestelltenverhältnis.
Für Kunden besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bei:
– Tod oder schwerer Erkrankung des Hundes
– bei erheblicher Vertragsverletzung seitens Hundebetreuung Olching
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt für Einzelfallvereinbarung zwei Wochen zum Monatsende.
Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform (Email, Brief).
TERMIN STORNIERUNG:
Hundebetreuung Olching behält sich vor, Gruppen-Gassi Termine aufgrund von zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Etwaige bezahlte Gebühren werden in diesem Fall gutgeschrieben.
Im Falle einer Terminstornierung durch den Kunden fallen jeweils vom Auftragswert folgende Stornogebühren an:
Hundebetreuung:
- 14 Tage bis 3 Tage (72 Stunden) vor Beginn des Leistungszeitraums 50 %
- 2 Tage (< 72 Stunden) bis 0 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums 100 %
- Stornierungen vor der 2.ten Woche sind kostenlos.
Gassi-Service:
- 78 Stunden (3 Tage) bis 0 Stunden vor Beginn des Leistungszeitraums 100 %
- Stornierungen vor 78 Stunden (3 Tage) sind kostenlos.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN TRAINER:
Der Trainer behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Etwaig bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle vollständig rückerstattet oder es wird ein neuer Termin vereinbart. Der Trainer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Halter sich vertragswidrig verhält oder das Ziel der Ausbildung oder andere Teilnehmer gefährdet. Die vereinbarten Stunden müssen dann zu 100% bezahlt werden. Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen oder durch Krankheit seitens des Trainers ausfallen, ist der Trainer verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem Halter möglichst schnell nachzuholen.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN HALTER:
Die Absage für die Teilnahme an einem Kurs/Gruppe/Webinar muss schriftlich eingehen. Für die Stornierung gelten die vorher angeführten Gebühren.
Termine für Einzeltraining sollten im Krankheitsfall so früh wie möglich abgesagt werden. Absagen bis zu 48 Std vor dem Einzeltraining werden zu 100% berechnet. Verspätungen des Halters zum vereinbarten Termin, gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei einer Verhinderung des Halters z.B. bei einem Kurstermin besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Erlassen des Preises. Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.
TERMINVEREINBARUNGEN:
Alle Termin Vereinbarungen oder Änderungen sind per Email mitzuteilen. Hundebetreuung Olching verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu versorgen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Vorrangig ist für Hundebetreuung Olching der Tierschutz und das Wohlbefinden der Tiere. Vor diesem Hintergrund wird die Gassi Runde / die Betreuung / das Training dem Hund / den Hunden angepasst. Der Hundehalter ist sich darüber im Klaren, dass ggf. vereinbarte Leistungen durch Hundebetreuung Olching gekürzt werden können, wenn dies aus tierschutzrechtlichen Gründen notwendig sein sollte:
Termine werden verbindlich schriftlich per Email vereinbart. Der Termin / die Termine für Betreuung müssen frühzeitig vorliegen und durch Hundebetreuung Olching bestätigt worden sein. Andernfalls besteht kein Anspruch auf einen freien Termin (auch nicht bei Abo Kunden z.B. bei Wechsel des Wochentages).
Beispielsweise kann bei Überforderung / Stress / Krankheit / Verhaltensauffälligkeit etc. eines Hundes die vereinbarte Betreuung / Gassi Runde / Trainingsstunde deutlich gekürzt werden. Dennoch fällt die vereinbarte Vergütung für die ursprünglich vereinbarte Zeit in vollem Umfang an, da Hundebetreuung Olching diese Zeit freigehalten hat. In der Betreuung verpflichtet sich Hundebetreuung Olching bei Auftreten eines solchen Falles schnellstmöglich mit dem Hundehalter Kontakt aufzunehmen und über die gekürzte Leistung Mitteilung zu machen.
Mit der Anmeldung/Terminvereinbarung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
TEILNAHMEAUSSCHLUSS:
Der Trainer behält sich vor, Halter ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn sie oder ihr teilnehmender Hund eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Trainings darstellen, oder Anweisungen des Trainers nicht Folge geleistet wird. Das Honorar ist in diesen Fällen in vollem Ausmaß geltend.
ERFOLGSGARANTIE:
Beim Training wird die aktive Mitarbeit des Hundehalters gefordert. Der Hundehalter erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße vom Hundehalter, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Hundebetreuung Olching übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
BILD- UND TONMATERIAL:
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass Hundebetreuung Olching alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Hundetraining erstellt wurden, für Werbezwecke (z. B. Homepage, Flyer, social Media Plattformen) PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, genutzt und verwendet werden dürfen. Erstellt der Hundehalter selbst Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit Hundebetreuung Olching erstellt werden, dürfen diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Hundebetreuung Olching nur für private Zwecke des Hundehalters verwendet werden. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung von Hundebetreuung Olching. Hundebetreuung Olching kann eine unentgeltliche Kopie der durch Dritte angefertigter Bild- und Tonträger verlangen.
URHEBERRECHT:
Sämtliche Unterlagen des Trainers, die dem Halter im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Der Halter darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.
DATENSCHUTZ:
Die für das Training erforderlichen Daten werden ausschließlich für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
RÜCKGABE DES HUNDES:
Der Hund muss vom Eigentümer oder einem Vertreter zum vereinbarten Termin abgeholt werden. Wird er nicht innerhalb von 2 Tagen nach diesem Termin abgeholt, so wird der Hund am 3. Tag ins Tierheim gebracht. Die anfallenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
Sollte es der Hundebetreuung Olching nicht möglich sein, den Hund nach erbrachter Leistung (Hundebetreuung) nach Hause zu bringen (Hundehalter hat Schlüssel von innen stecken lassen, …), werden dem Hundehalter die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
ERKRANKUNG DES HUNDES WÄHREND DER BETREUUNG:
Der Hund ist während der Unterbringungszeit tier- und artgerecht zu halten, zu versorgen und zu behandeln. Falls der Hund krank wird, hat der Eigentümer die Behandlungskosten zu tragen und die Unterbringungspension ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Tierärzte und Spezialisten einzuschalten und im Namen
des Eigentümers zu beauftragen, muss diesen aber unmittelbar informieren.
HAFTUNG FÜR LINKS:
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Kontakt
Angelika Speth
Vital Balance Lounge
Hauptstr. 74 c
82140 Olching
Tel. 0176 96997197
info[at]hundetraining-olching.com

